Evangelische Bildungsst?tte

Seelsorge

Als professionelle Mitarbeitende in der Diakonie verfügen Sie häufig über eine gute Beratungskompetenz und sind es gewohnt, vor allem lösungsorientiert zu arbeiten. Seelsorgliche Situationen, in denen häufig Themen wie plötzliche Krankheit, Sterben, Trauer, existentielle Krisen, Schicksalsschläge, Schuld o.a., erfordern nicht selten andere Kompetenzen und eine andere Gesprächsführung.
In konkreten Settings üben Sie aktives Zuhören und mögliche emphatische Reaktionen, die seelsorglichen Charakter haben. Dazu gehört auch eine Achtsamkeit für spirituelle und andere Ressourcen, die dem jeweiligen Menschen zur Bewältigung von Leid und Schwierigkeiten zugänglich sind.
Zwischen den beiden Kursteilen führen und protokollieren Sie ein seelsorgliches Gespräch, das im zweiten Teil gemeinsam reflektiert wird. Sie lernen biblische Grundlagen der Seelsorge kennen und probieren außerdem mögliche Rituale wie z.B. segnen oder salben ganz praktisch miteinander aus.

Teilnahmevoraussetzungen: Basismodul "Seelsorge und Begleitung" oder vgl. Qualifikation

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Vertiefungsmodul für Frauen "Seelsorge und Begleitung"

  • Status: 12 Plätze frei
  • Datum: Do. 06.03.2025 - Sa. 14.06.2025
  • Uhrzeit: 13:00 - 13:00 Uhr
  • Ort: 33617 Bielefeld
203,00 €

Vertiefungsmodul "Seelsorge und Begleitung" Bielefeld/ online

  • Status: 13 Plätze frei
  • Datum: Do. 18.09.2025 - Sa. 29.11.2025
  • Uhrzeit: 13:00 - 13:00 Uhr
  • Ort: 33617 Bielefeld
203,00 €


Beginn
Ort



Bethel

Ev. Bildungsstätte für Diakonie
und Gemeinde in den
Stiftungen Sarepta und Nazareth

Bethelweg 8
33617 Bielefeld
Telefon: 0521 144–4131

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
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